BEWEISSICHERUNG

DAS DICKE ENDE KOMMT HÄUFIG ZUM SCHLUSS

Aufgrund einer zunehmend verdichteten Bebauung, insbesondere bei Grenz- und Lückenbebauung, aber auch bei ungünstigen Baugrundverhältnissen, wird die Haftung des Bauherren für so genannte „Nachbarschaftsschäden" immer bedeutsamer.

Um sicherzustellen, dass seitens des von einer Baumaßnahme Betroffenen wirklich auch nur die Neuschäden geltend gemacht werden können, die nachweislich durch das jeweilige Bauvorhaben verursacht worden sind, ist eine gutachterliche bzw. sachverständige Beweissicherung durchzuführen. Dabei können neben dem Verfahren der vorsorglichen beschreibenden Beweissicherung auch baubegleitende messtechnische Verfahren zur Anwendung kommen. Neben dem Bereich der Erschütterungen gewinnen hier vor allem auch die Parameter Staub und Lärm zunehmend an Bedeutung.

Unsere Experten entwickeln gemeinsam mit Ihnen bereits vor Baubeginn ein auf die geplanten Arbeiten und die zu bewertenden Rahmenbedingungen angepasstes Aufnahme-, Mess- bzw. Überwachungsprogramm und minimieren somit das Risiko ungerechtfertigter Schadensersatzansprüche Dritter im Schadensfall.

 

Unsere Leistungen im Überblick:

  • bautechnische Beweissicherung (gem. DIN 4123)
  • vermessungstechnische Beweissicherung
  • hydrologische Beweissicherung
  • schalltechnische Beweissicherung (gem. DIN 4109
  • erschütterungstechnische Beweissicherung (gem. DIN 4150)
  • Depositionsmessungen (Staub)